USA ESTA

 

Alle Staats­angehörigen von VWP-Ländern (Auflistung siehe Punkt 1 bei Voraussetzungen), die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, müssen vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen. Dies betrifft nicht US-Staatsbürger oder Personen, die ein US-Visum haben.

Anhand folgender Voraussetzungen können Sie überprüfen, ob Sie berechtigt sind eine ESTA-Genehmigung zu beantragen. Falls Sie einer der Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie stattdessen ein Visum beantragen.

Voraussetzungen:

– Sie sind Staatsbürger einer der folgenden Staaten: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,  Griechenland, Island, Irland, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal,  San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Süd-Korea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Doppeltstaatsbürger welche zusätzlich eine der folgenden Nationalitäten besitzen, sind vom ESTA ausgeschlossen und müssen ein Visum beantragen: Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Syrien, Tschad und Venezuela.

– Reisezweck: Sie möchten als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen.

– Reisedauer: Sie möchten sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.

– Wenn Sie seit dem 01.03.2011 in den Irak, Iran, Sudan, nach Syrien, Libyen,Somalia, Jemen oder Nordkorea gereist sind bzw. dort anwesend waren, kann kein ESTA beantragt werden, es muss ein Visum beantragt werden.

 

– Wenn Sie am oder nachdem 12.01.2021 in Kuba waren kann kein ESTA beantragt werden, es muss ein Visum beantragt werden.

– Ihr Reisepass ist für die Dauer des Aufenthaltes gültig. Mit Kinderreisepässen kann kein ESTA beantragt werden. Sie können für Ihr Kind entweder ein Visum beantragen oder einen regulären Reisepass beantragen und dann das ESTA (empfohlen). Mit einem vorläufigen Reisepass, Reiseausweis oder Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge kann kein ESTA beantragt werden, es muss ein Visum beantragt werden.

– Sie reisen in die USA mit einem Transportunternehmen, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.

Antragsverfahren

1. Senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

-Kopie des Reisepasses (nur die Datenseite)

Sie können uns die Unterlagen entweder per E-Mail oder Post zukommen lassen, an folgende Anschrift:

E-Mail: info@visum-international.de

Postanschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

2. Der Antrag wird von uns überprüft. Hiernach erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit der Zahlungsanweisung und ggf. eine Nachforderung von weiteren Angaben. Nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeiten.

3. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung der ESTA- Genehmigung zugesandt. Wir empfehlen Ihnen diese bei Ihrer Reise mit sich zuführen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet die Genehmigung bei der Einreise vorzuzeigen, da Ihr Antrag elektronisch gespeichert ist und bei Vorlage des Reisepasses aufgerufen wird.

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der ESTA- Gebühr und unserer Dienstleistungsgebühr zusammen.

Die ESTA- Gebühr beträgt 21,00 € (inkl. Bankgebühren)
Da die ESTA-Gebühr durch uns in US-Dollar beglichen wird, kann der hier in € genannte Betrag abweichen.

Die Höhe unserer Dienstleistungsgebühr ist abhängig von der gewünschten Bearbeitungszeit:

Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage : 59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Person

Bearbeitungszeit 3- 4 Werktage: 83,30 € brutto, 70,00 € netto pro Person

Bearbeitungszeit 1 Werktag: 107,10 € brutto, 90,00 € netto pro Person

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten nach Auftragseingang die Rechnung per Mail oder wunschweise per Post zugesandt. Der Gesamtbetrag muss per Überweisung beglichen werden. Die Bearbeitungszeit beginnt ab Zahlungseingang. Sie können uns zur Beschleunigung den Überweisungsbeleg per E-Mail zukommen lassen.

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Übersetzung und Onlineerfassung des Antrages, die Terminbuchung und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. In dieser Gebühr sind die Bank- und Fremdwährungsgebühren bereits enthalten.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.