Geschäftsvisum Pakistan

Zur Beantragung des e-Visums für Pakistan für Geschäftsreisende werden folgende Dokumente benötigt:

– Kopie des Reisepasses (nur die Datenseite)

– 1x biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate

– Nachweis der Firmenregistrierung vom pakistanischen Geschäftspartner (von der SECP oder IHK)

– Entsendungsschreiben der deutschen Firma, gerichtet an das pakistanische Konsulat in Frankfurt oder an die Botschaft in Berlin mit Angaben zum Reisezeitraum, Reiseort, Visumkategorie und die beantragte Visumgültigkeit.

– E-Business Invitation Letter (kann mit beantragt werden, falls nicht vorhanden. Antrag stellen.)

Bitte senden Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail an:

info@visum-international.de

oder alternativ per Post an folgende Anschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

Unsere Servicegebühren

e-Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 10 Werktage, 83,30 € (brutto), 70,00 € (netto)

Konsulatsgebühr

Die Konsulatsgebühr für ein Visum zur einmaligen Einreise beeträgt 100,00 €.

Die Konsulatsgebühr für ein Jahresvisum zur mehrfachen Einreise beträgt: 150,00 €.

Da die Konsulatsgebühren in US- Dollar beglichen werden, kann der hier in € genannte Betrag abweichen.

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten nach Auftragseingang die Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zugesandt. Nach Zahlungseingan wird Ihr Auftrag bearbeitet.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 83,30 €. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.