E-Business Invitation Letter (Pakistan)

Zur Beantragung des e-Visums für Pakistan für Geschäftsreisende wird der E-Business Invitation Letter benötigt. Für die Beantragung des Letters benötigen wir folgende Unterlagen:

– Kopie des Reisepasses (nur die Datenseite)

– 1x biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate

– Undertaking form, ausgefüllt und unterschrieben vom pakistanischen Geschäftspartner. Download PDF

– Nachweis der Mitgliedschaft des pakistanischen Geschäftspartners bei der Chamber of Commerce and Industries/ Trade Bodies

– NTN (National Tax Number) Zertifikat vom pakistanischen Geschäftspartner

– Hotelbuchung oder sonstiger Nachweis der Unterkunft

– Bank Statement and Account Maintenance Certificate vom pakistanischen Geschäftspartner

– Zahlungsnachweis der Gebühr (für Visa Recommendation) von der zuständigen IHK des pakistanischen Geschäftspartners

 

Bitte senden Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail an:

info@visum-international.de

oder alternativ per Post an folgende Anschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

Unsere Servicegebühren

Beantragung des EBI-Letters, Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, 83,30 € (brutto), 70,00 € (netto)

Beantragung des EBI-Letters, Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, 119,00 € (brutto), 100,00 € (netto)

Konsulatsgebühr

Die Konsulatsgebühr für den EBI-Letter beträgt 5,00 €.
Da die Konsulatsgebühren in PKR beglichen werden, kann der hier in € genannte Betrag abweichen.

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten nach Auftragseingang die Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zugesandt. Nach Zahlungseingan wird Ihr Auftrag bearbeitet.

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von ab 83,30 €. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.