Visum Uruguay

 

Visum
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.
Für eine weitere Verlängerung muss – je nach Aufenthaltszweck – eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

 

Einreise mit Kfz
Für die Einreise mit einem im Nicht-Mercosur-Ausland gemeldeten Fahrzeug ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Die Wiederausreise ohne Fahrzeug ist dann nicht ohne weiteres möglich, siehe Besondere Zollvorschriften.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.