Visum für sonstige Zwecke Thailand

Für ein Jahresvisum zur mehrfachen Einreise für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen oder für ein Visum zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, benötigen wir je nach Personengruppe folgende Unterlagen:

 

Bei Renter/ Personen ab einem Altervon von 50 Jahren:

– Auftragserteilung Visumbeschaffung_sonst_Zwecke_Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

– Reisepass im Original mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit

– 1 Passbild

– Kopie der Flugbestätigung

– Kopie des Rentenbescheids mit monat. Betrag von mind. 1200,00 €

– falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 5000,00 € (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

 

Bei Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:

– Auftragserteilung Visumbeschaffung_sonst_Zwecke_Thailand (anklicken zum Öffnen)

– Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– Reisepass im Original mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit

– 1 Passbild

– Kopie der Flugbestätigung

– Kopie der Heiratsurkunde

– Kopie vom Reisepas des/der thailändischen Ehegatten/Ehegattin

 

Für ehemalige thailändische Staatsbürger:

– Auftragserteilung Visumbeschaffung_sonst_Zwecke_Thailand (anklicken zum Öffnen)

– Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– Reisepass im Original mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit

– 1 Passbild

– Kopie der Flugbestätigung

– Kopie der Geburtsurkunde

 

Für Kinder thailändischer Staatsbürger:

– Auftragserteilung Visumbeschaffung_sonst_Zwecke_Thailand (anklicken zum Öffnen)

– Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– Reisepass im Original mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit

– 1 Passbild

– Kopie der Flugbestätigung

– Kopie der Geburtsurkunde

– Kopie vom Reisepass des thailändischen Elternteils

 

Für Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten:

– Auftragserteilung Visumbeschaffung_sonst_Zwecke_Thailand (anklicken zum Öffnen)

– Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– Reisepass im Original mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit

– 1 Passbild

– Kopie der Flugbestätigung

– Von der Firma in Thailand: Ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Angabe der Tätigkeit

– Registerauszug des Instituts/ der Organisation

 

 

Konsulatsgebühren

Visum für mehrmalige Einreisen, 1 Jahr Gültigkeit : 150,00 €

Visum zur einmaligen Einreise, 3 Monate Gültigkeit: 60,00 €

 

Unsere Servicegebühren

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage: 47,59 € brutto, 39,99 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 3- 4 Werktage: 59,49 € brutto, 49,99 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage: 83,29 € brutto, 69,99 € netto

 

Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.

 

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 47,59 €, 59,49 € oder 83,29 € an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

 

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.