Visum für Aus- und Weiterbildung Thailand

Für ein Visum für Aus- und Weiterbildung zur einfachen Einreise mit 90 Tagen Aufenthalt oder für ein Jahres-Visum zur mehrfachen Einreise mit 90 Tagen Aufenthalt pro Einreise benötigen wir je nach Personengruppe folgende Unterlagen:

 

Bei Schülern:

Auftragserteilung_Thailandvisumbeschaffung für_Aus_Weiterbildung (anklicken zum Öffnen)

Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

Reisepass im Original (beim Jahresvisum mit mind. 18 Monaten Gültigkeit)

1 Passbild

Kopie der Flugbestätigung

Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist.

 

Bei Sprachschülern

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Visumantrag Thailand (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

Reisepass im Original (beim Jahresvisum mit mind. 18 Monaten Gültigkeit)

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Kopie der Flugbestätigung

Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Sprachschule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist.

 

Die Teilnahme an dem Sprachkurs darf eine Mindestdauer von 5 Monaten nicht unterschreiten. Während des Kurses muss der Unterricht an mind. 4 Tagen pro Woche mit einer jeweiligen Kursdauer von 2 Stunden pro Tag stattfinden. Beträgt die Teilnahme länger als 5 Monate, so muss der Unterricht an mind. 5 Tagen pro Woche mit einer jeweiligen Kursdauer von 5 Stunden pro Tag erfolgen.

 

Bei Studenten:

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Reisepass im Original (beim Jahresvisum mit mind. 18 Monaten Gültigkeit)

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Kopie der Flugbestätigung

Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist.

 

Beträgt die Studienzeit länger als 6 Monate, so ist ausschließlich die Beantragung eines Visums zur einmaligen Einreise möglich. Das Visum muss vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.

 

Bei Praktikanten (unbezahltes Praktikum):

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Reisepass im Original (beim Jahresvisum mit mind. 18 Monaten Gültigkeit)

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Kopie der Flugbestätigung

Kopie vom Praktikumsvertrag

Kopie des Studentenausweises bzw. der Studienbescheinigung

Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit

Gewerberegister der Thailändischen Firma

 

 

Konsulatsgebühren

Visum für eine einmalige Einreise: 60,00 €

Visum für mehrmalige Einreisen: 150,00 €

 

Unsere Servicegebühren

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage: 35,69 € brutto, 29,99 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 3- 4 Werktage: 47,59 € brutto, 39,99 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage: 83,29 € brutto, 69,99 € netto

 

Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.

 

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 35,69 €, 47,59 € oder 83,29 € an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

 

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.