Apostille

In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 wird die Legalisation durch die sogenannte Haager Apostille ersetzt.

Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Die Urkunde muss hierfür im Original vorgelegt werden. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt (siehe unten). Eine Beteiligung der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht notwendig. Anhand folgender Liste können Sie überprüfen, welche Staaten dem Übereinkommen beigtreten sind:

Um uns für die Beschaffung der Apostille zu beauftragen, benötigen wir von Ihnen das Originaldokument (welches mit einer Apostille versehen werden soll) und unsere Auftragserteilung:

Bitte senden Sie uns die Dokumente per Post oder Kurier an folgende Anschrift zu:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

Unsere Servicegebühren

Apostillen Service, Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage:

für das 1. Dokument: 71.40 € brutto , 60.00 € netto
für das 2. und 3. Dokument jeweils zusätzlich 23.80 € brutto, 20.00 € netto
ab dem 4. Dokument jeweils zusätzlich 17.85 € brutto, 15.00 € netto

Apostillen Service, Bearbeitungszeit 5- 6 Werktage*:

für das 1. Dokument: 95.20 € brutto, 80.00 € netto
für das 2. und 3. Dokument jeweils zusätzlich 23.80 € brutto, 20.00 € netto
ab dem 4. Dokument jeweils zusätzlich 17.85 € brutto, 15.00 € netto

*Die Bearbeitungszeit von 5-6 Werktagen kann nicht immer eingehalten werden, da die zuständigen Behörden bei hoher Auslastung höhere Bearbeitungszeiten haben.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Behördengebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.