e-Visum Thailand für Besucher

Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, in das Königreich Thailand einzureisen und mit thailändischen Staatsangehörigen im Familienverhältnis stehen, d.h. Eltern, Ehegatten und Kinder von thailändischen Staatsangehörigen. Damit wird dem Visumempfänger die Einreise nach Thailand gestattet, mit einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen pro Einreise. Wenn Sie mehrmals im Jahr nach Thailand reisen müssen, ist die Ausstellung des Visums mit mehrmaligen Einreisen möglich.

Vorgehensweise:

1.) Füllen Sie die Auftragserteilung zusammen mit dem Fragebogen aus und senden Sie uns diese zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen zu.

Senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen zu:

-Für Minderjährige wird zusätzlich in einer Datei benötigt: Declaration-Form, ausgefüllt mit den Namen des Minderjährigen und unterschrieben vom Antragsteller (ab 7 Jahren) sowie von beiden Elternteilen + Geburtsurkunde des Minderjährigen + Reisepässe der Eltern

-Reisepasskopie (Datenseite)

-1x biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate

-Unterkunftsnachweis, z.B. Hotelbuchungsbestätigung oder Mietvertrag oder Einladungsschreiben mit Thai-Personalausweis (ID-Card) von Familie/Freunde in Thailand.

-finanzieller Nachweis über mindestens 500 € für ein Visum zur einmaliegen Einreise (z.B. Kontoauszug oder Gehaltsabrechnung). Bei einem Visum zur mehrmaligen Einreise, Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit mindestens 5.000 € Kontostand jeweils am Monatsende.

– Amtliches Dokument, dass Ihre Familienbeziehung zu Ihrem thailändischen Familienmitglied nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienregister o.ä.)

-Seiten des Reisepasses mit Reiseaufzeichnungen (Stempel, Visa…) der letzten 12 Monate

-Foto (Selfie) von Ihrem Gesicht mit Ihrem aufgeklappten Reisepass daneben

-zusätzlich für Nicht-EU-Bürger: Kopie des Aufenthaltstitels

per E-Mail an:

info@visum-international.de

 

oder per Post an folgende Anschrift:

Visum International

Danziger Str. 26

10435 Berlin

2. Wir übernehmen für Sie die Onlineeingabe in englischer Sprache,
sowie die Zahlungsabwicklung der Visumgebühren. Sie erhalten nach
der Genehmigung Ihres Antrags die Visumbestätigung von uns zugesandt.

Konsulatsgebühren

Visum für eine einmalige Einreise, 3 Monate Gültigkeit, Aufenthalt bis zu 60 Tage: 35,00 €

Visum für mehrmalige Einreisen, 6 Monate Gültigkeit, Aufenthalt bis zu 60 Tage je Einreise: 175,00 €

Unsere Servicegebühren

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 4- 5 Werktage: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.

Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Die Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 59,50 € oder 83,30 € an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.