e-Visum Tansania / Sansibar für Touristen & Besucher

Vorgehensweise:

1.) Füllen Sie die Auftragserteilung zusammen mit dem Fragebogen aus und senden Sie uns diese zusammen mit einer Reisepasskopie, einem Passfoto sowie der Flugbuchungsbestätigung zu. Der Fragebogen kann in Deutsch ausgefüllt werden. Wir übernehmen die Übersetzung ins Englische.

Senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen zu:

– Reisepasskopie (nur die Datenseite)

– 1 biometrisches Passfoto

– Kopie der Flugbuchungsbestätigung

– Zusätzlich beim Besuch von Freunden/Verwandten: Reisepasskopie der einladenden Person

per E-Mail an:

info@visum-international.de

oder per Post an folgende Anschrift:

Visum International

Danziger Str. 26

10435 Berlin

2. Wir übernehmen für Sie die Onlineeingabe in englischer Sprache, sowie die Zahlungsabwicklung der Visumgebühren. Sie erhalten nach der Genehmigung Ihres Antrags die Visumbestätigung von uns zugesandt.

Die Visumgültigkeit (Zeitraum in dem die Einreise erfolgen darf) beginnt ab dem angegebenen Einreisedatum und beträgt 90 Tage. Die Aufenthaltsdauer (Zeitraum in dem Sie sich in Tansania/Sansibar aufhalten dürfen) beträgt 30 bis 90 Tage.

Konsulatsgebühr

Die Konsulatsgebühr beträgt 50,00 € pro Person.
Da die Konsulatsgebühr in US-Dollar beglichen wird, kann der in € genannte Betrag etwas abweichen.

Unsere Servicegebühr

e-Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

e-Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 4- 5 Werktage: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten nach Auftragseingang und Prüfung der Unterlagen die Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zugeschickt. Diese muss per Überweisung beglichen werden. Nach Zahlungseingang wird Ihr Auftrag bearbeitet. Sie können uns zur Beschleunigung nach der Zahlung den Überweisungsbeleg per E-Mail zukommen lassen.

Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, das Anpassen der Reisepasskopie sowie des Passfotos im richtigen Format sowie in der richtigen Größe für das Onlinesystem, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. In dieser Gebühr sind auch jegliche Bankgebühren enthalten.

Folgende Staatsbürger können kein e-Visum beantragen und müssen Ihr Visum persönlich bei der Botschaft beantragen:

Afghanistan, Azerbaijan, Bangladesh, Chad, Djibouti, Ethiopia, Eritrea, Equatorial Guinea, Kazakhstan Republic, Kyrghyz Republic, Lebanon, Mali, Mauritania, Niger, Palestine, Senegal, Somalia, Sri Lanka, Somalia, Sierra Leone, Tajikistan, Turkmenistan, Uzbekistan, Staatenlose Personen oder Personen mit Flüchtlingsstatus.

Folgende Staatsbürger können visumfrei nach Tansania / Sansibar reisen:

Antigua & Barbuda, Anguilla, Ashmore & Certie Island, Bahamas, Barbados, Bermuda, Belize, Brunei, British Virgin Island, British Indian Ocean Territory, Botswana, Cyprus, Cayman Island, Channel Island, Cocoas Island, Cook Island, Christmas Island, Dominica, Falkland Island, Gambia, Ghana, Gibraltar, Grenada, Guernsey, Guyana, Heard Island, Hong Kong, Isle of man, Jamaica, Jersey, Kenya, Kiribati, Lesotho, Malawi, Montserrat, Malaysia, Madagascar, Malta, Mauritius, Macao, Mozambique, Nauru, Naue Island, Norfolk Island, Namibia, Papua new Guinea, Rwanda, Romania, Ross Dependency, Samoa, Seychelles, Singapore, Swaziland, Solomon Island, St. Kitts&Navis, St. Lucia, St. Vicent, St. Helana, South African Republic, Trinidad & Tobago, Turks & Caicos, Tokelan, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Uganda, Zambia, Zimbabwe.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.