Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen bei der Vorlage eines Reisepasses oder Kinderreisepasses kein Visum, soweit bei der Einreise auf Nachfrage ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.
Bei Einreise mit einem Vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt.
Bei Kurzaufenthalten bis maximal 30 Tagen kann dieses gegen Gebühr auch als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Buereau of Consular Affairs) beantragt werden, welches sich vor der Passkontrolle befindet. Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt; diese muss anschließend bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden. Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen besteht für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen. Es werden nur Anträge angenommen, die online über die Webseite des Consular Affairs Bureau ausgefüllt wurden und am Ende über einen Barcode verfügen.
Weitere Auskünfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipeh-Vertretungen in Deutschland.
Visumeinholung für die Volksrepublik China
Falls bei Reisen nach und von Taiwan Transitaufenthalte in der Volksrepublik China erforderlich werden, wenden Sie sich wegen der Visumserfordernisse bitte an eine Vertretung der Volksrepublik China (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise China).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.