Visum Swasiland

 

Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage, Verlängerungen für maximal weitere 60 Tage können beim Innenministerium beantragt werden. Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Honorarkonsuls des Königreichs Swasiland in Berlin oder bei der für Deutschland zuständigen swasiländischen Botschaft in Brüssel.

 

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.