Konsulatsvisum Sri Lanka

Um ein Konsulatsvisum für Sri Lanka zu beantragen, werden folgende Dokumente benötigt:


– Auftragserteilung Visumbeschaffung Sri Lanka (PDF)


– Visumantrag Sri Lanka (PDF)


– Reisepass im Original mit 1 freien Seite und 6 Monaten Gültigkeit – zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel im Original, bei EU-Bürgern: Kopie der Meldebescheinigung.

– Kopie der Flugbuchung oder der Schiffsreservierung

– Kopie des Reiseplans in Sri Lanka. Falls keine Hotelreservierungen vorliegen, geben Sie bitte die geplanten Hotelnamen und -adressen an.


Bitte senden Sie alle benötigten Unterlagen an folgende Anschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin


Konsulatsgebühren (für deutsche Staatsbürger)

Visum zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: 57,00 €

Visum zur zweifachen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: 82,00 €


Unsere Servicegebühren

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen/ 71,40 € brutto, 60,00 € netto


Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.


Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.


Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 53,54 €. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.