Visum Spanien

 

Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

 

Zu beachten ist jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist. In der Praxis wird dies jedoch von den einzelnen Luftgesellschaften unterschiedlich gehandhabt.

 

Reisende auf Kreuzfahrtschiffen, deren Reise auf den Kanarischen Inseln und den Balearen beginnt, sollten sich vor Antritt der Reise unbedingt über die vom Veranstalter vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht informieren.

 

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.