Umrahvisum für Saudi-Arabien

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

– Reisepass im Original mit mind. 6 Monaten Gültigkeit und mind. 1 freien Seite

– Aufenthaltsgenehmigung im Original

– 2x Passfotos mit weißem Hintergrund

– Impfpass im Original mit Nachweis einer Meningitis Impfung (ACWY)

– Ärztliches Attest welches bescheinigt, dass man frei von ansteckenden Krankheiten ist

– Nur für Frauen unter 45 Jahren: Nachweis des Reisebegleiters (Heiratsurkunde oder Familienbescheinigung)

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Anschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt 1- 2 Wochen.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Fingerabdrücke ist nicht erforderlich.

Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer

Das Visum ist ab der Ausstellung 1 Monat gültig. Innerhalb dieses Monates muss die Einreise erfolgen. Ab dem Einreisedatum dürfen Sie sich 28 Tage in Saudi-Arabien aufhalten.

Die Einreise muss nicht in Mekka erfolgen. Sie können über jedem Einreisepunkt einreisen und dürfen sich im ganzen Land aufhalten.

Unsere Servicegebühren

Unsere Servicegebühr beträgt 370,00 € (netto) pro Person.

Zahlungsbedingung

Sie erhalten nach Auftragseingang die Rechnung und können diese im Laufe der Bearbeitungszeit per Überweisung erfolgen.

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt unsere Servicegebühr in Höhe von 370,00 € netto an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.