Visum Sambia

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:


Auftragserteilung Visumbeschaffung Sambia (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– 2 ausgefüllte Visumantrag Sambia (anklicken zum Öffnen)

– 2 Passfotos

– Reisepass im Original mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten ab Einreisedatum

– Flugbuchung

Zusätzlich für Geschäftsreisende: Begleitschreiben der entsendenden deutschen Firmamit Angaben über Zweck und Dauer der Reise, sowie einer Kostenübernahmebestätigung

Zusätzlich für Besuchsreisen: Einladungsschreiben und Kopie des Reisepasses und ggf. Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden


Senden Sie uns bitte alle benötigten Unterlagen per Einschreiben oder Kurier an folgende Anschrift zu:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin


Konsulatsgebühren

1-malige Einreise, gültig bis zu 3 Monate 48,00 €
2-malige oder mehrmalige Einreise, gültig bis zu 3 Monate 78,00 €


Unsere Servicegebühren

Normalbearbeitung, 10- 14 Werktage Bearbeitungszeit, 59,50 € brutto, 50,00 € netto


Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.


Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.


Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 59,50 €. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.