Anmerkungen: Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen und das norwegische Ausländerzentralamt UDI
Verhalten an der Norwegisch-Russischen Grenze (in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes)
Für die Einreise nach Russland ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer russischen Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann.
Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang „Storskog“ erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums).
Die Grenze ist teilweise eine „grüne“ Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Schritt über die Grenze wird sowohl seitens der norwegischen, als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, wird die strikte Beachtung der entlang der Grenze aufgestellten Hinweisschilder dringend empfohlen. Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich, solange diese Hinweise beachtet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.