Visum Mikronesien

 

Seit September 2016 können deutsche Staatsangehörige mit einem regulären gültigen Reisepass ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) einreisen und sich dort für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.

 

Dies gilt nicht für Besucher, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen (mit Ausnahme von Geschäftsleuten, die zum Zweck geschäftlicher Beratungen reisen, Sportler oder Künstler, die punktuell an einer Veranstaltung teilnehmen oder ein Engagement wahrnehmen, Journalisten, die von den Medien ihres Wohnsitzlandes entsandt werden und innerbetriebliche Auszubildende). Reisende müssen bei Ankunft einen ausgefüllten Ein- und Ausreisebericht (FSM Immigration Arrival and Departure Record) vorlegen, das Formular wird von der befördernden Fluglinie ausgegeben. Weiterhin ist ein Beförderungsnachweis für die Rück- oder Weiterreise in ein Land, in das die Einreise gestattet ist, vorzulegen, wobei der erteilende Beamte entscheiden kann, ob stattdessen der Nachweis entsprechender finanzieller Mittel akzeptiert werden kann; außerdem sind ggf. ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien nachzuweisen. Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Gebühren sind auf der Website der Botschaft der Föderierten Staaten von Mikronesien zu finden.

 

Bei Reisen zwischen den Inseln der FSM ist jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu passieren.

 

Flughafensteuer
Bei Ausreise fallen je nach Abflughafen Flughafengebühren zwischen 15,- und 20,- US-Dollar an, vgl. www.visit-micronesia.fm.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.