Visum Nordmazedonien

Visum
Es besteht keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige bei touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige, die allein reisen, sollten eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern mitführen.

Sonstiges
Ausländer sind laut nordmazedonischem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Auf diese Verpflichtung wird an den Einreisestellen (Grenzübergänge, Flughäfen) nur ungenügend hingewiesen. Sofern Ausländer in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht sind, übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Sofern Ausländer privat (z.B. bei Freunden, Bekannten) untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden, ggf. unter Beteiligung des Haus- / Wohnungseigentümers bzw. unter Vorlage einer Kopie des Mietvertrags (ggfs. des Gastgebers). Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon zuvor unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.