Visum Mauritius

Deutsche Staatsbürger benötigen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.


Für ein Touristenvisum benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:


– Auftragserteilung Visumbeschaffung Mauritius (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– 2x Visumantrag Mauritius (anklicken zum Öffnen)

– Reisepass im Original

– 2x Passbilder

– Buchungsbestätigungen über Hin- und Rückflug sowie vom Hotel

– Zusätzlich für Nicht-deutsche Staatsbürger: Aufenthaltsgenehmigung, bei EU-Bürgern: Kopie der Meldebescheinigung


Bitte senden Sie alle benötigten Unterlagen an folgende Anschrift:

Visum International

Danziger Str. 26

10435 Berlin


Konsulatsgebühren

Touristenvisum: 20,00 €


Unsere Servicegebühren

Visumbeschaffung/ ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit/ 71,40 € brutto, 60,00 € netto


Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.


Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.


Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 59,50 € an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.