Visum Marokko

Staatsbürger folgender Länder sind von den Visumsformalitäten für die Einreise befreit:

Algerien, Argentinien, Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich und Monaco, Griechenland, Großbritannien, Guinea (Conakry), Hongkong (Aufenthalt nicht länger als 30 Tage), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kongo(Brazzaville), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Liechten- stein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Niederlande, Niger, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Oman, Peru, Philippinen, Polen, Puerto Rico, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Spanien und Andorra, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela, Zypern


Anhand folgender Liste können Sie überprüfen, ob Sie berechtigt sind ein e-Visum zu beantragen:

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

 

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.