Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen diesbezüglich zumTeil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft, ob auch abgelaufene Ausweisdokumente akzeptiert werden.
Visum
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta.
Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin stellen, soweit sie nicht über eine Aufenthaltserlaubis für den Schengenraum verfügen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.