Visum Kuba

 

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

 

Auf Kuba werden weiterhin Maßnahmen zur Prävention von Ebola umgesetzt.

 

Bei der Einreise werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. Reisende, die sich in Guinea, Liberia, Mali oder Sierra Leone aufgehalten haben oder über Flughäfen dieser Länder gereist sind, werden bis zum Ablauf von 21 Tagen nach Aus- bzw. Durchreise durch diese Länder einer Quarantäne unterworfen.

 

Visum
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.

 

Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

 

Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.

 

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

 

Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.

 

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.

 

Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten sind auf den Webseiten www.asistur.cu bzw. www.cubainfo.de erhältlich.

 

Einreise aus und Weiterreise in die USA
Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden festgelegten Kategorien wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um das kubanische Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.

Kubareisende sind aber verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen:
CBP-United-States-Cuba-Travel
Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel
US-Embassy-Traveling-to-Cuba

 

Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines:
American Airlines-Travel to Cuba

 

Einreise aus/über Brasilien
Wegen eines Gelbfieberausbruchs in Brasilien haben mehrere Staaten in Lateinamerika ihre Einreisebestimmungen verschärft, hierunter auch Kuba. Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.