Die kroatische Grenzpolizei besitzt seit Ende Juni 2017 einen Vollzugriff auf das Schengener Informationssystem und Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument wird daher dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
Bitte beachten Sie, dass Kroatien bisher kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens ist (grundsätzlicher Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets). D. h. an der slowenisch-kroatischen Grenze werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis-/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern kein solches Dokument vorgewiesen werden kann, erfolgt regelmäßig die Zurückweisung an der Grenze.
Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder sind keine gültigen Reisedokumente!
EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.
Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.
Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt und zwar mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren.
Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.
Reisende, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, können sich beim kroatischen Außenministerium informieren, ob sie ein Visum für Kroatien benötigen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht mehr.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.