Visum Kosovo

 

Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

 

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.

 

Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einzureisen.

 

Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land vorlegen können. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.

 

Verstöße gegen die Meldepflicht in Serbien können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.

 

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Serbien.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.