Visum Island

Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein, außer für Staatsangehörige der EWR/EFTA-Staaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland zählt. Deren Reisedokumente müssen lediglich über den Zeitraum des Aufenthalts in Island gültig sein. Der jeweils aktuelle Sachstand ist auf der Webseite der isländischen Ausländerbehörde in englischer Sprache abrufbar.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter „Medizinische Hinweise / Krankenversicherung“.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Aufenthaltsdauer
Kein Meldeerfordernis besteht für Aufenthalte bis zu drei Monaten, die keiner Erwerbstätigkeit dienen. Arbeitssuchende dürfen bis zu sechs Monate lang bleiben, müssen sich allerdings unmittelbar nach Einreise beim Arbeitsamt/ Vinnumálastofnun (postur@vmst.is) melden und eine Personenkennziffer („Kennitala“) beantragen. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Island für längere Zeit zu Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, müssen sich beim zentralen Melderegister anmelden, um eine Personenkennziffer („Kennitala“) zu beantragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das isländische Zentralregisteramt (Þjóðskrá) unter www.skra.is , Tel. +354 515 5300. Auf der Intranetseite der deutschen Botschaft (Botschaft Reykjavik) finden Sie unter „Informationen für deutsche Staatsangehörige/ ein Merkblatt über „Leben und Arbeiten auf Island“ mit zusätzlichen Angaben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie direkt bei der Botschaft von Island.