Visum Indonesien

Die Konsulate Indonesiens in Deutschland erteilen keine Visa mehr. Visa können nur noch über das Onlineportal der indonesischen Immigrationsbehörde beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch den indonesischen Sponsor. Beim Touristenvisum durch ein/e registrierte/s Reisebüro, Touristikagentur oder Hotel in Indonesien. Beim Geschäftsvisum durch ein registriertes Unternehmen in Indonesien (Geschäftspartner).

Wir können bei der Visumbeschaffung nicht unterstützend tätig sein.

Mit dem Reisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder

–           bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder
–           vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Nähere Informationen können bei der indonesischen Botschaft erfragt werden.

Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

Visum bei Einreise („on Arrival“)

Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:

  • Reisepass (kein vorläufiger Reisepass; bei verlängerten Kinderreisepässen haben einige Fluggesellschaften bereits die Beförderung nach Indonesien abgelehnt)
  • Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
  • Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR

Das Visum (Visa on Arrival) ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien.

Visum vor der Einreise

Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • für längerfristige Aufenthalte,
  • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit),
  • für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass.