Touristenvisum Großbritannien

Vorgehensweise zur Beantragung eines Visums für Großbritannien für Touristen und Besucher:

1.) Füllen Sie die Auftragserteilung zusammen mit dem Fragebogen aus und senden Sie uns diese zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen zu. Der Fragebogen kann in Deutsch ausgefüllt werden. Wir übernehmen die Übersetzung ins Englische.

Senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen zu:

– Kopie des Reisepasses (nur die Datenseite)

– Kopie des Aufenthaltstitels (falls zutreffend)

– finanzieller Nachweis für den geplanten Aufenthalt (z.B. Kontoauszug, Gehaltsabrechnung o.ä.)

Senden Sie uns die Unterlagen bitte per E-Mail an folgende E-Mailadresse zu:

info@visum-international.de

oder alternativ per Post an folgende Anschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

2.) Wir übernehmen für Sie die Onlineeingabe in englischer Sprache, die Terminbuchung und die Entrichtung der Gebühren für das Konsulat und das Antragszentrum.

3.) Sie erhalten von uns die Bestätigung der Übermittlung des Antrags an das Konsulat und die Terminbestätigung zugesandt. Alle vom Konsulat geforderten Unterlagen werden durch uns elektronisch übermittelt, damit Sie bei Ihrem Termin im Antragszentrum hierfür keine zusätzlichen Gebühren entrichten müssen.

4.) Sie müssen dann den Termin beim Antragszentrum persönlich wahrnehmen. Dort werden Ihre biometrischen Daten (Passfoto + Fingerabdrücke) erfasst.

5.) Sie werden durch uns informiert sobald über Ihr Visumantrag entschieden wurde und Sie Ihren Reisepass vom Antragszentrum abholen können oder dieser an Sie versandt wird.

Kosten
(Gesamtkosten= Unsere Servicegebühr + Gebühr des Konsulats und Antragszentrums + ggf. Rückversandkosten)

Unsere Servicegebühren

Visumsupport/ Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage : 180,00 € brutto, 151,26 € netto pro Person

Visumsupport/ Bearbeitungszeit 3- 4 Werktage: 210,00 € brutto, 176,47 € netto pro Person

Visumsupport/ Bearbeitungszeit 1 Werktag: 240,00 € brutto, 201,68 € pro Person

Terminumbuchung (falls erforderlich): 35,00 € brutto, 29,41 € netto je Umbuchung

Gebühr des Konsulats und Antragszentrums

6- Monatsvisum, Standard, 185,00 €

2- Jahresvisum, Standard, 515,00 €

5- Jahresvisum, Standard, 866,00 €

10- Jahrevisum, Standard, 1.065,00 €

6- Monatsvisum, Express, 452,00 €

2- Jahresvisum, Express, 775,00 €

5- Jahresvisum, Express, 1.131,00 €

10- Jahresvisum Express, 1.330,00 €

Rückversand

Rückversandkosten ab 0,00 € (bitte auf der Auftragserteilung auswählen)

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten nach Auftragseingang die Rechnung per Mail oder wunschweise per Post zugesandt. Der Gesamtbetrag muss per Überweisung beglichen werden. Die Bearbeitungszeit beginnt ab Zahlungseingang. Sie können uns zur Beschleunigung den Überweisungsbeleg per E-Mail zukommen lassen.

Weiteres zu Beachten

Die geforderten Dokumente vom Konsulat sollten möglichst auf Englisch sein. Wenn Dokumente mit einer Englischen Übersetzung eingereicht werden, sollte die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer stammen.

Das Konsulat behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen nachzufordern. Sie können auch vorab zusätzliche Dokumente, bei welcher Sie der Ansicht sind, dass diese relevant für Ihren Antrag sind, einreichen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie ein Visum benötigen oder welche Visumkategorie für Sie die passende ist, kontaktieren Sie uns bitte vor der Antragstellung.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.