Besuchervisum China (S2)

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

 

Auftragserteilung_Visumbeschaffung_China (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

Visumantrag China (anklicken zum Öffnen)

– 1 farbiges Passfoto

– Reisepass im Original mit mind. 6 Monaten Gültigkeit und 2 freien Seiten

– Sollte der Reisepass ab dem 01.01.2015 ausgestellt worden sein, wird das „Zusatzformular_bereiste_Laender“ benötigt. Alternativ kann auch der ehemalige Reisepass mit eingereicht werden.

– Bei Nicht-deutschen Staatsbürgern: gültige Aufenthaltserlaubnis; Bei EU-Bürgern: Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

– Bei Minderjährigen Antragstellern: Kopie der Geburtsurkunde.

Zusätzlich bei Alleinreisenden Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern im Original & Kopien der Reisepässe der Eltern.

Zusätzlich wenn Eltern/ Elternteil chinesischer Staatsbürger ist: Kopie des Aufenthaltstitels. Sollte der Aufenthalt nicht unbefristet sein, müssen die Eltern persönlich den Antrag bei der Botschaft stellen

– Bei Besitzern eines noch gültigen Chinavisums: Kopie des Visums. Das noch gültige Visum wird annulliert, da man nur ein einziges gültiges Visum besitzen darf.

 

Für Familienbesuche mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 180 Tagen sind folgende Dokumente einzureichen:

(1) eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person

(2) ein Einladungsschreiben, dass folgende Angaben enthalten muss:

a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)

b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Beziehung zwischen einladender und eingeladener Person, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)

c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift der einladenden Person)

(3) Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der einladenden und der eingeladenen Person hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, beglaubigte Abstammungsurkunden oder andere beglaubigte Personenstandsurkunden)

„Familienangehörige“ bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder –töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.

Für persönliche Angelegenheiten sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, die den Reisezweck dokumentieren.

 

 

Senden Sie bitte alle benötigten Unterlagen an folgende Anschrift:

Visum International
Grellstr. 32
10409 Berlin

 

Konsulatsgebühren:

einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise bei einer Bearbeitungszeit von 4- 5 oder von 6- 12 Werktagen: 125,45 € (60,00 € Konsulatsgebühr + 65,45 € CVASC-Gebühr)

einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise bei einer Bearbeitungszeit von 1- 3 Werktagen: 192,15 € (91,00 € Konsulatsgebühr + 101,15 € CVASC-Gebühr)

 

Unsere Servicegebühren:

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 6- 12 Werktage/ 35,69 € brutto, 29,99 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 4- 5 Werktage/ 59,49 € brutto, 49,99 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage/ 83,29 € brutto, 69,99 € netto

 

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.

 

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. In dieser Gebühr sind auch die Kreditkartengebühren enthalten. Diese Gebühr ist steuerfrei.

 

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 47,69 €, 71,39 € oder 95,19 € an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

 

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.