Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte , La Réunion, Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Neu-Kaledonien
In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis visumfrei einreisen.
Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen (derzeit z.B. Condor von Martinique über Tobago), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.