Visum Ecuador

Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate bei Einreise gültig sein.
Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.

Kinder, die auch ecuadorianische Staatsangehörige sind (deutsch-ecuadorianische Doppelstaater) oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen.

Ab Mai 2018 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten), in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.

Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird seit 5. Februar 2018 zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt.
Nähere Informationen sind in spanischer Sprache auf der Website des ecuadorianischen Außenministeriums zu finden.

Visum
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Seit dem 6. Februar 2017 ist dieses Visum einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.

Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle 5 Jahre beantragt werden.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.

Mehr Information in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde Migración“ unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador“ erhältlich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.