Visum Dominikanische Republik

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar/€ gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist, sowie in der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Der Preis für diese Touristenkarte soll ab dem 1. April 2018 in den Flugpreis integriert werden, der Erwerb bei Einreise entfällt damit.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

Ausreisegebühr
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,- US-Dollar/€ zu entrichten, die bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten ist. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.

Hinweise für die Ein- und Wiederausreise von Minderjährigen
Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.