Visum Burkina Faso

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

Auftragserteilung Visumbeschaffung Burkina Faso

– 2x Visumantrag Burkina Faso

– 2x biometrische Passfotos

– Reisepass im Original mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit

 

Konsulatsgebühren:

Transitvisum, Gültigkeit 1- 3 Tage: 18,00 €

Kurzzeitaufenthalt, Gültigkeit 1- 90 Tage, einmalige Einreise: 35,00 €

Kurzzeitaufenthalt, Gültigkeit 1- 90 Tage, mehrfache Einreise: 45,00 €

Langzeitaufenthalt, Gültigkeit 6 Monate, einmalige Einreise: 50,00 €

Langzeitaufenthalt, Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise: 60,00 €

Langzeitaufenthalt, Gültigkeit höchstens 1 Jahr, einmalige Einreise: 65,00 €

Langzeitaufenthalt, Gültigkeit höchstens 1 Jahr, mehrfache Einreise: 75,00 €

 

 

Unsere Servicegebühren:

Normalbearbeitung, ca. 1 Woche Bearbeitungszeit, 47,59 € brutto, 39,99 € netto

 

 

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

 

Rechtlicher Hinweis / Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 47,59 € an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.