Visum Bulgarien

Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten (dies gilt auch für Führerscheine). Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien unter keinen Umständen mehr ein Visum.

Bulgarien hat 2012 beschlossen, Inhabern von gültigen Schengen-Visa (Kategorien A und C) sowie gültigen nationalen Visa (Kategorie D) und Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen der Schengen-Partner (d.h. Vollanwender des Schengener Besitzstandes), darunter Deutschlands, die visumfreie Einreise zu erlauben. Der jeweilige Aufenthalt dieser Personen in Bulgarien ist begrenzt durch die Gültigkeit der genannten Dokumente und der darin festgelegten Zahl von Aufenthaltstagen und Einreisen, darf jedoch die Dauer von 3 Monaten innerhalb einer 6-Monatsfrist nicht überschreiten.

Polizeiliche Anmeldung
B
ei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes