e-Visum Saudi Arabien

Für touristische Reisen nach Saudi Arabien kann vorab ein elektronisches Visum (e-Visum) beantragt werden. Das e-Visum kann für folgende Zwecke genutzt werden: Urlaub, Besuch von Familie/Verwandten, Teilnahme an Veranstaltungen und Umrah.

Folgende Staatsbürger sind berechtigt ein e-Visum zu beantragen: Deutschland, Österreich, Andorra, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Großbritannien, Kanada, USA, Brunei, China, Japan, Kasachstan, Malaysien, Singapur, Südkorea.

Um ein e-Visum für Saudi Arabien zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:

– Kopie des Reisepasses (nur die Angabenseite)

– 1x aktuelles biometrisches Passfoto mit weißem Hintergrund

Bitte füllen Sie die Auftragserteilung sowie den Fragebogen aus und
senden Sie sie uns zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen per
E-Mail (als Scan) oder alternativ per Post an folgende Anschrift zu:

Postanschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

E-Mail: info@visum-international.de

Wir übernehmen für Sie die Onlinebeschaffung des Visums in englischer Sprache.

Nach unserer Bearbeitung erhalten Sie die e-Visum Genehmigung sowie den Versicherungsschein für die Auslandskrankenversicherung von uns zugesandt.

Die Auslandskrankenversicherung ist obligatorisch. Das Visum kann nur zusammen mit der Versicherung beantragt werden.

Das e-Visum ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig und berechtigt zur mehrfachen Einreise. Die Aufenthaltsdauer je Einreise darf 90 Tage nicht überschreiten.  Es ist gestattet, in diesem einem Jahr, sich max. 180 Tage in Saudi Arabien aufzuhalten.

Konsulatsgebühren (inkl. Bank- und Fremdwährungsgebühren sowie inkl. der Gebühren für die Auslandskrankenversicherung)

Die Konsulatsgebühr beträgt ca. 140,00 € pro Person. Da die Gebühr in der Währung Saudi-Riyal beglichen wird, kann die in Euro genannte Gebühr abweichen.

Unsere Servicegebühren (je nach erwünschter Bearbeitungszeit)

e- Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage : 59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Person

e- Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 3- 4 Werktage: 83,30 € brutto, 70,00 € netto pro Person

e- Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage: 107,10 € brutto, 90,00 € netto pro Person

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf
Wunsch per Post zugesandt. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen
werden. Nach Zahlungseingang wird Ihr Auftrag bearbeitet. Sie können
uns zur Beschleunigung nach der Zahlung den Überweisungsbeleg per
E-Mail zukommen lassen.

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für
unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung
der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/
Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. In dieser Gebühr sind auch die Bankgebühren & Fremdwährungsgebühren enthalten. Diese Gebühr ist steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von zwischen 59,50 € und 107,10 € an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit ). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.