Legalisierung Saudi-Arabien – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Saudi-Arabien mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Außerdem wird ein Schreiben auf Firmenbriefkopf gerichtet an die Botschaft von Saudi-Arabien, Berlin, mit Angabe der zu legalisierenden Dokumente und einer kurzen Begründung wozu die Legalisierung benötigt wird, benötigt.
Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren erläutern.
Legalisierung Saudi-Arabien – Legalisierungsvorschriften
- Vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes sind vorzubeglaubigen: Herstellererklärungen, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, sowie Halal-Zertifikate. Veterinärbescheinigung, Genußtauglichkeits-Bescheinigungen.
- Von der IHK sind vorzubeglaubgigen: Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können:
a) Gesundheitszeugnis nur mit Ursprungszeugnis
b) Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, daß die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi-Arabien anzugeben.
c) Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen Land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
d) Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
e) Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vorzubeglaubigen.
- Appended Declaration
a) Appended Declaration to Certificate of Origin ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind. Formular kann von uns angefordert werden.
b) Appended Declaration to Insurance Company Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.).
c) Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill Ist nur dann erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist. Die in Gruppe c. aufgeführten Deklarationen sind von einem deutschen Notar vorzubeglaubigen und anschließend von der Ghorfa und vom Konsulat zu legalisieren. In Ausnahmefällen verlangen die zuständigen saudi-arabischen Stellen bzw. saudi-arabischen Geschäftspartner die Beglaubigung in den Gruppen b. und c. aufgeführten Dokumenten durch das BVA. Beachten Sie bitte, ob solche Bedingungen vorliegen.
- Vorschriften für Lebensmittelsendungen:
a) Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein Gesundheitszeugnis / eine Genusstauglichkeits- Bescheinigung benötigt.
b) Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muss ein HALAL-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.
c) Bei Lebensmittelsendungen mit ausländischer Herkunft sind Gesundheitszeugnisse bzw. Halal-Zertifikate des entsprechenden Ursprungslandes beizufügen. Beachten Sie, daß diese vom Konsulat Saudi Arabien vor Ort zu beglaubigen und den zur Legalisierung eingereichten Dokumenten zur Überprüfung beizufügen sind.Punkt a) und b) sind vom BVA vorzubeglaubigen.
Legalisierung Saudi-Arabien – Konsulatsgebühren
Exportdokumente wie: Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Veterinärbescheinigungen, Appended Declarations, Halal-Zertifikate, Genusstauglichkeitsbescheinigungen sind kostenfrei.
alle weiteren Dokumente, je Exemplar 10,00 €.
Legalisierung Saudi-Arabien – Unsere Servicegebühren
Legalisierung inkl. Ghorfabeglaubigung (falls notwendig), Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage: je Dokument 95,20 € brutto, 80,00 € netto
Legalisierung inkl. Ghorfabeglaubigung (falls notwendig), Bearbeitungszeit 3- 6 Werktage: je Dokument 119,00 € brutto, 100,00 € netto
BVA Beglaubigung, Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto; jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
BVA Beglaubigung, Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto; jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
BVA Beglaubigung, Bearbeitungszeit 1 Woche, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto; jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.