Legalisierung Philippinen

Legalisierung Philippinen – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Philippinen mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Legalisierung Philippinen – Legalisierungsvorschriften

Das zu legalisierende Dokument muss je nach Dokumentenart von der entsprechenden Behörde vorbeglaubigt werden. Handelt es sich um Dokumente welche von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden, muss die Übersetzung vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.

Die zu legalisierenden Dokumente müssen entweder zweisprachig (mit englischer Version) sein oder von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

1. Geschäftliche Dokumente können von folgenden Stellen vorbeglaubigt werden: IHK, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Bezirksregierung, Landgericht.

2. Personenstandsurkunden müssen von der entsprechenden Behörde des Bundeslandes vorbeglaubigt werden.

3. Führungszeugnisse müssen vom Bundesamt für Justiz vorbeglaubigt werden.

4. Au Pair Verträge müssen zuerst notariell beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.

5. Vollmachten müssen zuerst notariell beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.

6. Ein Affidavit muss zuerst notariell beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.

 

Legalisierung Philippinen – Konsulatsgebühren

22,50 € pro Dokument bei einer Bearbeitungszeit von 7- 12 Werktagen.

31,50 € pro Dokument bei einer Bearbeitungszeit von 1- 3 Werktagen oder von 4- 6 Werktagen

Legalisierung Philippinen – Unsere Servicegebühren

Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 6- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 4- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr des Landgerichts 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit Variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher

59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Seite

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.