Legalisierung Paraguay

Legalisierung Paraguay – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Paraguay mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns auch vorab ganz unverbindlich die zu legalisierenden Dokumente als Scan per E-Mail zukommen lassen. Wir überprüfen die Dokumente und teilen Ihnen dann den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren mit.

Legalisierung Paraguay – Legalisierungsvorschriften für Exportdokumente

Handelsrechnung: 1 Original + 3 Kopien, alle 4 von der IHK beglaubigt

Ursprungszeugnis: 1 Original + eine Durchschrift, beide von der IHK beglaubigt (einfache Kopien oder eingescannte Kopien werden nicht akzeptiert)

Bill of Lading/Air Way Bill: 1 Original + 1 COPY NON-NEGOTIABLE (einfache Kopien oder eingescannte Kopien werden nicht akzeptiert)

Jeweils eine einfache Kopie der o.g. Dokumente

Konsulatsgebühren: auf Anfrage

Legalisierung Paraguay – Legalisierungsvorschriften für ISO/Dekra und TÜV-Zertifikate

ISO/Dekra und TÜV-Zertifikate müssen durch die IHK beglaubigt werden und anschließend durch die zuständige Behörde des Bundeslandes.

Konsulatsgebühren: auf Anfrage

Legalisierung Paraguay – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung durch die Botschaft

Bearbeitungszeit 2 Wochen, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Beglaubigung durch die Schule/ Hochschule

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €
Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.