Legalisierung Oman

Legalisierung Oman – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Oman mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren erläutern.

Legalisierung Oman – Legalisierungsvorschriften

1. Die Dokumente müssen von der entsprechenden IHK (bzw. Landgericht) vorbeglaubigt sein.

2. Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).

3. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.

4. Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Original“ – Stempel o.ä.).

5. Die Beglaubigung durch die Ghorfa ist erforderlich.

Legalisierung Oman – Konsulatsgebühren

DokumentOriginalKopie
Handelsrechnung bis 10.000 $250,00 €125,00 €
Handelsrechnung von 10.001 – 50.000 $350,00 €175,00 €
Handelsrechnung von 50.001 – 100.000 $500,00 €250,00 €
Handelsrechnung über 100.000 $750,00 €375,00 €
Ursprungszeugnis100,00 €50,00 €
Gesundheitszeugnis150,00 €150,00 €
Handelsvertrag/ Trade Contract200,00 €100,00 €
Handelsvollmacht300,00 €150,00 €
Handelsregisterauszug150,00 €150,00 €
Alle weiteren Handelserklärung150,00 €150,00 €

Legalisierung Oman – Unsere Servicegebühren

Dokumentenlegalisierung durch die Botschaft

Bearbeitungszeit 7- 12 Konsulararbeitstage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Konsulararbeitstage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

GHORFA (Vorbeglaubigung)
Die Gebühr der GHORFA beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,70 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträgt ca. 20,00 € pro Dokument (abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,70 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,70 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.