Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Oman mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren erläutern.
1. Die Dokumente müssen von der entsprechenden IHK (bzw. Landgericht) vorbeglaubigt sein.
2. Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
3. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
4. Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Original“ – Stempel o.ä.).
5. Die Beglaubigung durch die Ghorfa ist erforderlich.
Dokument | Original | Kopie |
Handelsrechnung bis 10.000 $ | 250,00 € | 125,00 € |
Handelsrechnung von 10.001 – 50.000 $ | 350,00 € | 175,00 € |
Handelsrechnung von 50.001 – 100.000 $ | 500,00 € | 250,00 € |
Handelsrechnung über 100.000 $ | 750,00 € | 375,00 € |
Ursprungszeugnis | 100,00 € | 50,00 € |
Gesundheitszeugnis | 150,00 € | 150,00 € |
Handelsvertrag/ Trade Contract | 200,00 € | 100,00 € |
Handelsvollmacht | 300,00 € | 150,00 € |
Handelsregisterauszug | 150,00 € | 150,00 € |
Alle weiteren Handelserklärung | 150,00 € | 150,00 € |
Bearbeitungszeit 7- 12 Konsulararbeitstage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Konsulararbeitstage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,70 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,70 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,70 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.