Legalisierung Libanon – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Libanon mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns auch vorab ganz unverbindlich die zu legalisierenden Dokumente als Scan per E-Mail zukommen lassen. Wir überprüfen die Dokumente und teilen Ihnen dann den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren mit.

Legalisierung Libanon – Legalisierungsvorschriften & Konsulatsgebühren

 

Dokumentenart, Privatdokumente  erforderliche Vorbeglaubigungen Konsulatsgebühr
Sterbeurkunde Landesbehörde 33,00 €
Heiratsurkunde Landesbehörde 33,00 €
Geburtsurkunde Landesbehörde 33,00 €
Bildungsnachweis Schule/Uni & Landesbehörde & BfAA 53,00 €
Strafurteil Landgericht oder Amtsgericht oder Justizministerium 110,00 € + 1‰ bei Urteilen die eine Geldsumme enthalten
Scheidungsurteil Landgericht oder Amtsgericht oder Justizministerium 55,00 € + 2‰ bei Urteilen die eine Geldsumme enthalten
Generalvollmacht Notar & Landgericht 88,00 € je Vollmachtgeber/ Unterschrift + 1‰ bei Dokumenten die eine Geldsumme enthalten
Spezialvollmacht Notar & Landgericht 44,00 € je Vollmachtgeber/ Unterschrift + 1‰ bei Dokumenten die eine Geldsumme enthalten
Stornierung einer Vollmacht Notar & Landgericht 66,00 € je Erklärender/ Unterschrift + 1‰ bei Dokumenten die eine Geldsumme enthalten
Verzichtserklärung Notar & Landgericht 110,00 € je Erklärender/ Unterschrift + 1‰ bei Dokumenten die eine Geldsumme enthalten
Zusicherung Notar & Landgericht 110,00 € je Erklärender/ Unterschrift + 1‰ bei Dokumenten die eine Geldsumme enthalten
Testament Notar & Landgericht 110,00 € + 1‰ bei Dokumenten die eine Geldsumme enthalten
Unterschrift des Libanesischen Außenministeriums Libanesisches Außenministerium 18,00 €
Dokumentenart, Geschäftliche Dokumente  erforderliche Vorbeglaubigungen Konsulatsgebühr
Erklärungen über Aktivitäten im Ausland IHK od. Landesbehörde 198,00 €
Gründungsverträge, Satzungen oder Satzungsänderungen, Dokumente zur Eröffnung einer Repräsentanz einer Firma im Libanon und andere Geschäftsvorgänge IHK od. Landesbehörde 198,00 €
Handelsregisterauszug Amtsgericht/ Landgericht 198,00 €
Geschäftsvollmacht IHK od. Landesbehörde 198,00 € (1 Unterschrift)
396,00 € (2 Unterschriften)
Preisliste IHK od. Landesbehörde 80,00 €
Ursprungszeugnis IHK 22,00 €
Handelsrechnung IHK 4‰ des Rechnungsbetrags. Mindestens: 40,00 €, Maximal: 2.750,00 €

Legalisierung Libanon – Unsere Servicegebühren

Dokumentenlegalisierung durch die Botschaft

Bearbeitungszeit 8-12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4-7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto

jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Beglaubigung durch die Schule/ Hochschule

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto30,00 € netto

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 die BfAA für die Endbeglaubigungen zuständig ist und nicht mehr das BVA. Das BfAA gibt aktuell eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen an.

BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 22,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 1- 2 Wochen, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 3- 4 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit ca. 5- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.