Legalisierung Katar – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Katar mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
Legalisierung Katar – Legalisierungsvorschriften
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar.
- Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben.
- Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
- Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
- Jedes Dokument ist separat durch die entsprechende Behörde zu beglaubigen. Sammeldokumente werden NICHT legalisiert.
- Verträge, Vollmachten, Assignments sowie alle Arten von Zertifikaten müssen vom BfAA endbeglaubigt sein. Für Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Packlisten und Preislisten ist die Beglaubigung der IHK ausreichend.
- Bei Handelsrechnungen über € 263.158,01 werden die Centbeträge aufgerundet.
- Zeugnisse können nur beglaubigt werden, wenn 3 Dokumente vorhanden sind: Notenspiegel, Diplom-Urkunde, Zeugnis. Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Bescheinigung der Uni diesbezüglich vorzulegen. Zeugnisse müssen von der Hochschule und der Behörde des Bundeslandes vorbeglaubigt werden. Anschließend erfolgt die BfAA Endbeglaubigung.
- Alle Handelsdokumente müssen von der Ghorfa beglaubigt werden.
Legalisierung Katar – Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis |
je 40,- € |
Verschiffungsdokumente/ Paking List |
je 40,- € |
Handelsverträge |
je 40,- € |
Handelsregister/ Herstellererklärung/ Analysenzertifikat/ CPP/ GMP |
je 40,- € |
Gesundheitszertifikat |
je 27,- € |
Alle privaten oder persönlichen Dokumente (auch Zeugnisse) Preisliste Polizeiliches Führungszeugnis |
je 27,- € je 27,- € je 27,- € |
Vollmacht |
je 40,- € |
Rechnungen (Original und Kopie)
|
je 133,- € |
Rechnungen (Original und Kopie) von 0,- bis 4.110,- $ von 4.110,01 $ bis 27.397,- $ von 27.397,01 $ bis 68.493,- $ von 68.493,01 $ bis 273.973 $ ab 273.973,01 $ |
je 133,- € |
Legalisierung Katar – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung
Legalisierung durch die Botschaft, Bearbeitungszeit 8- 12 Konsulararbeitsge
für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Legalisierung durch die Botschaft, Bearbeitungszeit 4- 7 Konsulararbeitsge
für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Die GHORFA- Gebühr beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 5- 8 Werktage, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Bearbeitungszeit 2- 3Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr des Landgericht beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente
Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)
Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.
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