Legalisierung Jordanien

Legalisierung Jordanien – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Jordanien mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 die BfAA für die Endbeglaubigungen zuständig ist und nicht mehr das BVA. Das BfAA gibt aktuell eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen an.

Legalisierung Jordanien – Legalisierungsvorschriften für Handelsdokumente

Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jordanische Botschaft von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden:

A. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden. Die elektronische Beglaubigung wird von der Botschaft nicht anerkannt. Diese müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen. Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.

B. Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird.

C. Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden und vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt sind: Gesundheitszeugnisse, Radioaktivitätsfreiheitszeugnis, Strahlungsfreiheitszeugnis, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.

D. Vollmachten für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt und vom zuständigen Landgericht und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) überbeglaubigt werden. Des Weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.

E. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA beglaubigt werden.

Legalisierung Jordanien – Legalisierungsvorschriften für Privatdokumente

A. Alle zivilrechtlichen Dokumente, Vollmachten und Bildungszertifikate müssen vom BfAA beglaubigt werden.

B. Universitätszeugnisse müssen im Original vom zuständigen Bildungsministerium und danach vom BfAA beglaubigt werden. Es werden außerdem Kopien des Reisepasses, des Ausweises mit der Anschrift sowie der Adresse der Universität benötigt. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich.

C. Schulzeugnisse müssen im Original vom zuständigen Schulamt und danach vom BfAA beglaubigt werden.

D. Vollmachten müssen von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigiten Übersetzer übersetzt und vom zuständigen Landgericht und danach vom BfAA beglaubigt werden.

Legalisierung Jordanien – Konsulatsgebühren

Ursprungszeugnis und Handelsrechnung

kostenfrei

Gesundheitszeugnisse und Packlisten

kostenfrei

Handelszertifikate und Handelsvollmachten

69,75 €

Handelsbilanzen, Erklärungen und Handelsdokumente

69,75 €

Eidesstattliche Erklärung und Zusicherungen

69,75 €

Privatdokumente11,25 €
Legalisierung Jordanien – Unsere Servicegebühren
 
Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

GHORFA (Vorbeglaubigung)
Die GHORFA- Gebühr beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 1 Woche, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €
Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an (Höhe je nach gewünschter Bearbeitungszeit und Dienstleistung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.