Legalisierung Jemen – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Jemen mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
Legalisierung Jemen – Legalisierungsvorschriften
Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jemenitische Botschaft von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden:
A. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind von der Handelskammer vorzubeglaubigen.
B. Handelsvertrag, Vertretervertrag, Auszug aus dem Handelsregister, Vollmachten und Herstellungserlaubnis sind von einem Notar und dem Landgericht vorzubeglaubigen.
C. Gesundheitsbescheinigung und Radiationsbescheinigung sind von der Gesundheitsbehörde vorzubeglaubigen.
Nach der entsprechenden Vorbeglaubigung müssen die Dokumente durch die GHORFA beglaubigt werden.
Legalisierung Jemen – Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis, Radiationsbescheinigung, Certificate of | 250 € |
Handelsvertrag, Vertretervertrag, Vollmachten, Herstellungserlaubnis | 250 € |
die zu legalisierende Kopien neben den Originalen
| 150 € |
Handelsrechnung Betragswert von 0 bis 50.000 € | 200 € |
von 50.001 bis 150.000 € | 300 € |
von 150.001 bis 250.000 € | 400 € |
über 250.001 € | 600 € |
Legalisierung Jemen – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 €brutto, 25,00 € netto
ab 10 Dokumente: nach Vereinbarung
Bearbeitungszeit 4- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
ab 10 Dokumente: nach Vereinbarung
GHORFA (Vorbeglaubigung) Die Gebühr der GHORFA beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 €brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.