Legalisierung Indien

Legalisierung Indien – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Indien mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns auch vorab ganz unverbindlich die zu legalisierenden Dokumente als Scan per E-Mail zukommen lassen. Wir überprüfen die Dokumente und teilen Ihnen dann den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren mit.

Legalisierung Indien – Legalisierungsvorschriften & Konsulatsgebühren
Dokumentenart erforderliche VorbeglaubigungenKonsulatsgebühr
geschäftliche DokumenteNotarielle Beglaubigung
& Landgericht
19,00 €
Ursprungszeugnis/ HandelsrechnungIHK 44,00 €
private DokumenteLandesbehörde 11,00 €
Beglaubigung von eidesstattlichen Erklärungen/Dokumenten über Verkauf, Kauf, Vollmacht, Hypothek, Übertragung, Schenkung usw. von Immobilien oder beweglichen SachenNotarielle Beglaubigung
& Landgericht
19,00 €
Bescheinigung von Rentenpapieren, Lebensbescheinigungen etc. von RentnernLandesbehörde kostenfrei
Zum Anbringen der Unterschrift und des Siegels des Konsularbeamten, falls erforderlich, für die Gehalts- oder Rentenerklärung.Landesbehörde kostenfrei
Polizeiliches FührungszeugnisLandesbehörde 22,00 €
Legalisierung Indien- Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung durch die Botschaft

Bearbeitungszeit mind. 2 Wochen, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Beglaubigung durch die Schule/ Hochschule

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €
Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.