Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Ägypten zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren erläutern.
-Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt sein.
-Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von Ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
-Alle urkundlichen Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Bewerbungen für Ausschreibungen müssen vom zuständigen Landgericht beglaubigt sein.
-Handelsregisterauszüge müssen vom zuständigen Amtsgericht und vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.
-Von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen vom Landgericht beglaubigt werden.
-Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind, können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische, englische oder französische Sprache beigefügt ist.
-Wenn die Kopie eines Dokuments legalisiert werden soll, so ist dies nur möglich, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt.
-Privatdokumente, z.B. Vollmachten müssen vom Notar und vom Landgericht vorgeblaubigt sein. Die Landratsämter bzw. Regierungspräsidenten oder Landesämter sind zuständig für die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen.
Die Legalisierungsgebühr für kommerzielle Dokumente beträgt 200,00 € pro Exemplar.
Die Legalisierungsgebühr für private Dokumente beträgt 75,00 € pro Exemplar.
Die Legalisierungsgebühr für eine Heiratsurkunde beträgt 315,00 €
Die Legalisierungsgebühr für eine Scheidungsurkunde beträgt 345,00 €
Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt zusätzlich 75,00 € pro Dokument.
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 47,60 € brutto, 40,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 23,80 € brutto, 20,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 17,85 € brutto, 15,00 € netto
ab 10 Dokumente: nach Vereinbarung
Bearbeitungszeit 4- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 23,80 € brutto, 20,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 17,85 € brutto, 15,00 € netto
ab 10 Dokumente: nach Vereinbarung
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 29,75 € brutto, 25,00 € netto
jedes weitere Dokument + 11,90 € brutto, 10,00 € netto
Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 47,60 € brutto, 40,00 € netto
jedes weitere Dokument + 11,90 € brutto, 10,00 € netto
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 29,75 € brutto, 25,00 € netto
jedes weitere Dokument + 11,90 € brutto, 10,00 € netto
Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 47,60 € brutto, 40,00 € netto
jedes weitere Dokument + 11,90 € brutto, 10,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 11,90 € brutto, 10,00 € netto
59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Seite
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.