Visum Tadschikistan

Für Reisen nach Tadschikistan muss eine elektronische Einreisegenehmigung (e-Visum) beantragt werden.

Die Beantragung und Bezahlung des Visums muss vor Antritt der Reise erfolgen. Dies geschieht im Online Verfahren. Anschließend erhalten Sie von uns die Bestätigung über das e-Visum und müssen diese bei der Einreise vorlegen.

Wir benötigen hierfür von Ihnen:

– Kopie des Reisepasses

Konsulatsgebühr

Die Konsulatsgebühr beträgt 50,00 € pro Person.
Bei Beantragung einer zusätzlichen Sondergenehmigung für Pamir (Gorno-Badachschan): + 20,00 €

Unsere Servicegebühren

e-Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, 59,50 € brutto, 50,00 € netto

e-Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, 83,30 € brutto, 70,00 € netto

e-Visumbeschaffung, Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, 107,10 € brutto, 90,00 € netto

Das e-Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen. Der Aufenthalt kann nicht verlängert werden.

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten nach Auftragseingang und Prüfung der Unterlagen die Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zugeschickt. Diese muss per Überweisung beglichen werden. Nach Zahlungseingang wird Ihr Auftrag bearbeitet. Sie können uns zur Beschleunigung nach der Zahlung den Überweisungsbeleg per E-Mail zukommen lassen.

Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von zwischen 59,50 € und 107,10 € an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.