Visum Indien

Für Reisen nach Indien wird ein Visum benötigt. Hierfür gibt es 2 Varianten. Bitte wählen Sie die für Sie passende Variante aus:

1. Variante- elektronisches Visum (e-Visum)

Das elektronische Visum kann bei Einreisen per Flug oder Schiff an bestimmten Häfen beantragt werden. Der Original Reisepass wird für die Beantragung nicht benötigt. Der Antragsteller erhält nach der Bearbeitung eine Genehmigung, welche zusammen mit dem Reisepass bei der Einreise vorgelegt werden muss. Für Kinderreisepässe kann kein e-Visum beantragt werden. Wir empfehlen hier für Kinder reguläre Reisepässe zu beantragen (alternativ kann natürlich auch ein reguläres Visum mit einem Kinderreisepass beantragt werden).

Mit dem e-Visum kann über folgende 28 Flughäfen eingereist werden: 1.Delhi, 2.Mumbai, 3.Chennai, 4.Kolkata, 5.Thiruvananthapuram, 6.Bengaluru, 7.Hyderabad, 8.Cochin, 9.Goa, 10.Ahemdabad, 11.Amritsar, 12.Gaya, 13.Jaipur, 14.Lucknow, 15.Trichy, 16.Varanasi, 17.Calicut, 18.Mangalore, 19.Pune, 20.Nagpur, 21.Coimbatore, 22.Bagdogra, 23.Guwahati, 24.Chandigarh, 25.Visakhapatnam, 26.Madurai, 27.Bhubaneswar, 28.Port Blair.

Mit dem e-Visum kann über folgende 5 Seehäfen eingereit werden: 1.Mumbai, 2.Cochin, 3.Mormugao, 4.Chennai, 5.New Mangalore

Das e-Visum wird mit bis zu 5 Jahren Gültigkeit gewährt.

2. Variante – Konsulatsvisum

Das Konsulatsvisum kann nur beantragt werden bei Fällen in denen kein e-Visum beantragt werden kann:

– wenn die Einreise über einen Flug- oder Seehafen erfolgt, welcher nicht e-Visum-fähig ist

– wenn die Einreise über Land erfolgt

– wenn man eine Nationalität besitzt, die nicht e-Visum berechtigt ist

– wenn der Antrag auf ein e-Visum abgelehnt wurde

– wenn eine andere Visumkategorie benötigt wird als oben aufgelistet (z.B. Employment-Visa)

Beim Konsulatsvisum wird der Original Reisepass benötigt, da das Visum vom Konsulat in den Pass eingeklebt wird. Das Konsulatsvisum wird mit bis zu 12 Monaten Gültigkeit gewährt.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an (je nach gewünschter Bearbeitungszeit & Visumkategorie). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.