Legalisierung Irak

Legalisierung Irak – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Irak mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 die BfAA für die Endbeglaubigungen zuständig ist und nicht mehr das BVA. Das BfAA gibt aktuell eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen an.

Legalisierung Irak – Legalisierungsvorschriften für Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen
Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:
Legalisierung Irak – Legalisierungsvorschriften

Alle anderen Dokumente wie Handelsvollmachten, Verträge, juristische Handelsdokumente, Patentbescheinigungen, Testzertifikate, Packlisten, Handelszertifikate müssen von einem Notar, dem zuständigen Landgericht, dem BfAA und anschließend von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.

Legalisierung Irak – Konsulatsgebühren

Ursprungszeugnis (gilt auch für Kopien): 110,00 €
Handelsrechnung (gilt auf für Kopien): 110,00 €

Handelsvollmachten, Verträge und weitere juristische Handelsdokumente: 160,00 €

Patentbescheinigungen: 160,00 €

Testzertifikate je Exemplar (SGS-Zertifikate werden nicht legalisiert), Packlisten: 160,00 €

Handelszertifikate: 160,00 €

Legalisierung Irak – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 6- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

GHORFA (Vorbeglaubigung)
Die GHORFA- Gebühr beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 1 Woche, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträgt ca. 20,00 € pro Dokument (abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.