Legalisierung Äthiopien

Legalisierung Äthiopien – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Äthiopien mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu .Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Legalisierung Äthiopien – Legalisierungsvorschriften

Das Dokument muss vom Notar beglaubigt werden und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.

Bei Privatpersonen muss eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses beigefügt werden.

Bei Firmen muss eine Kopie des Handelsregisterauszuges (oder Vergleichbares) beigefügt werden.

Für die Legalisierung eines Zertifikates für Pharmazeutische Erzeugnisse und Gerätschaften ist es erforderlich, eine Kopie der Import/Export-Handelslizenz beizufügen, die üblicherweise von den äthiopischen Behörden ausgestellt wird. Falls ein sogenanntes Agent Agreement besteht, ist auch dies mittels beigefügter Kopie nachzuweisen.

Legalisierung Äthiopien – Konsulatsgebühren

Für äthiopische Staatsbürger 57,82 € je Dokument. Für andere Staatsbürger 88,20 € je Dokument.

Legalisierung Äthiopien – Unsere Servicegebühren

Legalisierung, Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. und 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Landgericht Beglaubigung

Die Gebühr der Landgerichte beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto (abhängig von der Anzahl der Dokumente)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €
Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.